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   BVerwG, 20.01.1989 - 6 C 68.87   

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https://dejure.org/1989,20837
BVerwG, 20.01.1989 - 6 C 68.87 (https://dejure.org/1989,20837)
BVerwG, Entscheidung vom 20.01.1989 - 6 C 68.87 (https://dejure.org/1989,20837)
BVerwG, Entscheidung vom 20. Januar 1989 - 6 C 68.87 (https://dejure.org/1989,20837)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Revision in Sachen Anerkennung eines Status eines Kriegsdienstverweigerers aus Gewissensgründen - Rechtsschutzbedürfnis für Anerkennungsverfahren bei wehrpflichtigen Ärzten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.11.1985 - 6 C 5.85

    Kriegsdienstverweigerung - Sanitätsoffizier - Rechtsschutzbedürfnis

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 6 C 68.87
    Wie das Bundesverwaltungsgericht mit Urteilen vom 27. November 1985 - BVerwG 6 C 5.85 - (BVerwGE 72.241) entschieden habe, sei der vom Kläger als Stabsarzt zu leistende Sanitätsdienst kein "Kriegsdienst mit der Waffe" und unterfalle damit nicht dem Schutz des Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG.

    Das Verwaltungsgericht hat seine gegenteilige Auffassung im wesentlichen auf die Ausführungen des erkennenden Senats in seinen Urteilen vom 27. November 1985 - u.a. BVerwG 6 C 5.85 -(BVerwGE 72, 241 [BVerwG 27.11.1985 - BVerwG 6 C 5.85]) gestützt.

  • BVerwG, 17.08.1988 - 6 C 36.86

    Arzt - Medizinstudent - Wehrpflicht - Sanitätsdienst - Kriegsdienstverweigerung -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 6 C 68.87
    Zum Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer von Ärzten, Medizinstudenten und sonstigem Sanitätspersonal, die aufgrund ihrer allgemeinen Wehrpflicht zum Sanitätsdienst in der Bundeswehr herangezogen werden sollen (im Anschluß u.a. an Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - ).

    Der Senat hat jedoch inzwischen insbesondere durch sein Urteil vom 17. August 1988 - BVerwG 6 C 36.86 - (Dok.Ber. A 1988, 315) entschieden, daß wehrpflichtige Ärzte, die aufgrund ihrer allgemeinen Wehrpflicht zum Sanitätsdienst in der Bundeswehr herangezogen werden sollen, ein Rechtsschutzbedürfnis für ein Verfahren auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen gemäß Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG haben.

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 49.84

    Überzeugungsmaßstab - Beweisanforderungen - Altverfahren -

    Auszug aus BVerwG, 20.01.1989 - 6 C 68.87
    Bei der erneuten Verhandlung wird das Verwaltungsgericht unter Beachtung der vom Senat insbesondere in seinem Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 49.84 - (BVerwGE 70, 216) zur Rechtslage bei Altantragstellern niedergelegten materiellrechtlichen und verfahrensrechtlichen Grundsätze zu prüfen haben, ob der Kläger eine Gewissensentscheidung gegen den Kriegsdienst mit der Waffe im Sinne von Art. 4 Abs. 3 Satz 1 GG, § 1 KDVG geltend gemacht und zum maßgeblichen Zeitpunkt der erneuten mündlichen Verhandlung zur hinreichenden Überzeugung des Gerichts (vgl. § 14 Abs. 1 KDVG) getroffen hat.
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